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Es ist nicht viel, was Vater Staat dem Versicherten aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zukommen lässt. Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung:
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| zu Hause |
Heim |
Pflegeaufwand |
| Pflegestufe I |
€ 375,00 |
€ 1.000,00 |
ab 1,5 Stunden täglichem Pflegeaufwand |
| Pflegestufe II |
€ 900,00 |
€ 1.250,00 |
ab 3 Stunden täglichem Pflegeaufwand |
| Pflegestufe III |
€ 1.400,00 |
€ 1.400,00 |
ab 5 Stunden täglichem Pflegeaufwand |
Die Pflegeversicherung prüft generell vier Bereiche: Die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Eingruppierung richtet sich alleine nach der Zeit, die für die tägliche Pflege des Menschen aufgebracht werden muss.
Für den zugrundegelegten Stundenlohn von 9-10 Euro werden Sie keine professionelle Pflege bezahlen können, zumal die Altersbezüge in der Regel auch nicht üppig ausfallen werden, von denen dann Miete und Lebenshaltung bestritten werden müssen. Ganz zu schweigen von Heimkosten, die heute bereits bei 3.500 Euro liegen. Für den Fehlbetrag müssen nach aktueller Rechtssprechung ihre Angehörigen aufkommen.
Produktlösungen
Um die Versorgungslücke für den Fall der Pflegebedürftigkeit zu schließen können Sie aus mehreren Produkte wählen:
- Eine private Pflegezusatzversicherung, diese kann jeder Pflichtversicherte zusätzlich in Anspruch nehmen (hier in Form von Tagegeld)
- Dread Disease Policen, welche den Pflegefall meist ab Stufe zwei als abgesicherten Baustein anbieten (hier in Form einer Einmalzahlung der Versicherungssumme)
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Grundwissen
Gesetzliche Regelungen
Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Welche Alternativen gibt es zur BUV?
Welche Versicherung eignet sich für mich?
Auf welche Klauseln ist zu achten?
Anbietervergleich Berufsunfähigkeit
Empfehlung für eine Grundfähigkeitsversicherung
Empfehlung einer Versicherung gegen schwere Krankheiten
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