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Grundfähigkeitsversicherung

 
Geleistet wird, wenn im Sinne eines einfachen Fähigkeitenkatalogs infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine Beeinträchtigung vorliegt. Eine Beeinträchtigung besteht, wenn man nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig waren oder nicht fähig ist, mindestens eine der unter A) oder drei der unter B) beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen:

Fähigkeitenkatalog A

Sehen Sie können auf beiden Augen nicht sehen. D.h., die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen
Sprechen Sie können nicht sprechen. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen
Orientieren Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren
Hände Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen


Fähigkeitenkatalog B

Hören Sie können nicht hören. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen
Gehen Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten
Knien oder Bücken Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten
Sitzen Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen
Stehen Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen
Greifen Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen
Arme bewegen Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an
Heben und Tragen Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen
Auto fahren Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein



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