 |
Da die Grundfähigkeit unabhängig von einer Berufsunfähigkeit ist, kann der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.
Im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden abzustimmen:
| Endalter |
Die Grundfähigkeitsversicherung kann bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgeschlossen werden. Des weiteren besteht eine Option einer lebenslangen Rente im Leistungsfall. |
| Planmäßige Erhöhungen |
Die versicherte Rente kann jedes Jahr um 3 % ansteigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Rente bei Eintreten einer Beeinträchtigung nicht durch einen Geldwertverlust reduziert wird. Der Beitrag wird sich entsprechend jedes Jahr unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten erhöhen.
Auch kann die monatliche Grundfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um 3 % steigend vereinbart werden. Damit ist der Inflationsausgleich für die Zeit einer Beeinträchtigung sichergestellt. Für diesen Fall zahlt der Versicherte von Beginn einen etwas erhöhten Beitrag, der über die Laufzeit konstant bleibt. |
| Karenzzeit |
Auch kann auch eine Karrenzzeit von 6 bis 12 Monaten vereinbart werden. Die monatliche Grundfähigkeitsrente wird dann im Leistungsfall erst mit Ablauf der Karrenzzeit gezahlt. Diese Vereinbarung ermöglicht einen niedrigeren Beitrag. |
Es gibt aber noch weitere, ganz entscheidende Unterschiede zu einer BU-Versicherung: So kann eine
Grundfähigkeitsversicherung auch dann angeboten werden, wenn Krankheiten bereits bestehen, bei
gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten.
|
GFV |
BUV/BUZV |
| Erkrankungen der Wirbelsäule |
normale Annahme |
Ablehnung |
| Depressionen, Erschöpfungszustand |
bis 50 % Zuschlag |
Ablehnung |
| Chronisch obstruktive Bronchitis |
bis 50 % Zuschlag |
Ablehnung |
| Börsenmakler, Musiker, Möbelpacker, Arbeitslose, professionelle Sportler, Reinigungspersonal |
versicherbar |
Ablehnung |
| Krankenschwester, Kellner, Koch, Bäcker, pädagogische Berufe |
Gefahrenklasse A |
Klasse 3+4 |
Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare und objektive Leistungskriterien, eine einfache und schnelle Leistungsregulierung, einfache Annahmemöglichkeiten und ein wesentlich größerer versicherbarer Personenkreis. Die Leistungsdefinition ist einfach und für Jedermann verständlich. Und: Der Beitrag für eine GFV gegenüber einer BUV ist wesentlich geringer! Natürlich ist dadurch auch der Versicherungsumfang ein geringerer.
|
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Wann leistet die Grundfähigkeitsversicherung?
Details zur Grundfähigkeitsversicherung
Welche Alternativen gibt es zur BUV?
Welche Versicherung eignet sich für mich?
Anbietervergleich Berufsunfähigkeit
Empfehlung für eine Grundfähigkeitsversicherung
Empfehlung einer Versicherung gegen schwere Krankheiten
|