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Grundfähigkeitsversicherung

 

Da die Grundfähigkeit unabhängig von einer Berufsunfähigkeit ist, kann der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.

Im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden abzustimmen:

Endalter Die Grundfähigkeitsversicherung kann bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgeschlossen werden. Des weiteren besteht eine Option einer lebenslangen Rente im Leistungsfall.
Planmäßige Erhöhungen Die versicherte Rente kann jedes Jahr um 3 % ansteigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Rente bei Eintreten einer Beeinträchtigung nicht durch einen Geldwertverlust reduziert wird. Der Beitrag wird sich entsprechend jedes Jahr unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten erhöhen. Auch kann die monatliche Grundfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um 3 % steigend vereinbart werden. Damit ist der Inflationsausgleich für die Zeit einer Beeinträchtigung sichergestellt. Für diesen Fall zahlt der Versicherte von Beginn einen etwas erhöhten Beitrag, der über die Laufzeit konstant bleibt.
Karenzzeit Auch kann auch eine Karrenzzeit von 6 bis 12 Monaten vereinbart werden. Die monatliche Grundfähigkeitsrente wird dann im Leistungsfall erst mit Ablauf der Karrenzzeit gezahlt. Diese Vereinbarung ermöglicht einen niedrigeren Beitrag.

Es gibt aber noch weitere, ganz entscheidende Unterschiede zu einer BU-Versicherung: So kann eine Grundfähigkeitsversicherung auch dann angeboten werden, wenn Krankheiten bereits bestehen, bei gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten.

GFV BUV/BUZV
Erkrankungen der Wirbelsäule normale Annahme Ablehnung
Depressionen, Erschöpfungszustand bis 50 % Zuschlag Ablehnung
Chronisch obstruktive Bronchitis bis 50 % Zuschlag Ablehnung
Börsenmakler, Musiker, Möbelpacker, Arbeitslose, professionelle Sportler, Reinigungspersonal versicherbar Ablehnung
Krankenschwester, Kellner, Koch, Bäcker, pädagogische Berufe Gefahrenklasse A Klasse 3+4

Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare und objektive Leistungskriterien, eine einfache und schnelle Leistungsregulierung, einfache Annahmemöglichkeiten und ein wesentlich größerer versicherbarer Personenkreis. Die Leistungsdefinition ist einfach und für Jedermann verständlich. Und: Der Beitrag für eine GFV gegenüber einer BUV ist wesentlich geringer! Natürlich ist dadurch auch der Versicherungsumfang ein geringerer.




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