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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 

Aktuellen Zahlen zufolge werden in Deutschland im Durchschnitt immer mehr Bürger berufs- oder erwerbsunfähig. Zwar sind alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig sind auch im Zuge der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert, jedoch reichen die Leistungen bei weitem nicht aus, um später bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard halten zu können bzw. besondere Kosten tragen zu können, die mitunter aufgrund der Erwerbsunfähigkeit anfallen können. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst zusätzlich noch privat absichern. Angeboten werden in diesem Zusammenhang zwei Versicherungsvarianten, und zwar einerseits die Berufsunfähigkeitsversicherung und zum anderen die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Dabei sollte man genau auf diesen Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit als Vertragsbestandteil der Versicherung achten, denn gerade dieser Unterschied kann später entscheidend sein, wenn es um die Leistung der Versicherung im Schadensfall geht.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist es bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung so, dass der bisher ausgeübte oder erlernte Beruf keine Rolle spielt, denn versichert ist die Erwerbsunfähigkeit. Man unterscheidet zwischen einer vollen und teilweisen Erwerbsminderung, und auch in den meisten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kann man für beide Formen der Erwerbsminderung Leistungen vereinbaren. Eine teilweise Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Betroffenen nur noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen kann. Sind keine drei Stunden am Tag mehr möglich, so handelt es sich um eine volle Erwerbsminderung. In diesem Fall wird die Leistung der Versicherung auf jeden Fall fällig, die in Form der Zahlung einer lebenslangen Erwerbsunfähigkeitsrente besteht. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat einen wesentlichen Vorteil und einen wesentlichen Nachteil im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Vorteil besteht darin, dass der Beitrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung geringer ist als zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass eben bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst ab Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die Leistung erbracht wird, und nicht bereits bei Berufsunfähigkeit.




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