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Die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeits-Renten werden seit dem 01.01.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.Die Rentenhöhe ist davon abhängig, wie lange ein Versicherter - in welcher Tätigkeit auch immer - noch arbeiten kann:
- 6 Stunden und länger pro Tag = KEINE RENTE!
(Bsp.: Kann der ehemalige Abteilungsleiter einer Firma noch 6 Stunden als Nachtportier eingesetzt werden, dann erhält er keine Rente!)
- von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag = Halbe Erwerbsminderungsrente
- unter 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungsrente
- Empfänger einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht = volle Erwerbsminderungsrente
- Versicherte, die bei In-Kraft-Treten der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben und in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können = 1/2 der vollen Erwerbsminderungsrente
- Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.
- Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%. Beginnt diese Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, ist der
Rentenabschlag auf max. 10,8% begrenzt.
Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten - befristet auf 3 Jahre gewährt. Sie können wiederholt werden.
Die Erwerbsminderungsrenten werden längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.
FAZIT:
Wenn Sie nicht zu unzumutbaren Arbeiten gezwungen sein möchten, um nicht im Fall einer Berufsunfähigkeit zum finanziellen Notfall zu werden, benötigen Sie eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung!
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Grundwissen
Gesetzliche Regelungen
Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Welche Alternativen gibt es zur BUV?
Welche Versicherung eignet sich für mich?
Auf welche Klauseln ist zu achten?
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