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Die meisten Gesellschaften haben die allg. Dienstunfähigkeitsklausel aus Ihrem Vertragswerk gestrichen oder durch unechte eine Dienstunfähigkeitsklausel ersetzt. Beamte müssen ganz genau darauf achten, ob die von Ihnen ausgewählte Versicherung bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.
echte Dienstunfähigkeitsklausel
Eine Dienstunfähigkeitsklausel, die für einen Beamten wirklich von meßbarem Nutzen ist, sieht beispielsweise so aus:
»Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den
Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen
allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.«
unvollständige echte Dienstunfähigkeitsklausel
Doch schon die folgende Klausel biete nur Beamten auf Lebenszeit vollen Schutz, da alle anderen Beamten wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden!
»Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen
Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.«
unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Ein Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel sieht beispielsweise so aus:
»Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen,
wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze
ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder
allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt
worden ist.«
Eine Dienstunfähigkeit kann vom Dienstherrn auch ausgesprochen werden, wenn die Minderung der
Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Dieses Risiko ist hier nicht abgedeckt.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die in Ihrem Vertrag angebotene Dienstunfähigkeitsklausel für Sie überhaupt zutreffen kann, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular direkt an uns, um die entsprechende Klausel prüfen zu lassen.
Wichtige Basisinformationen
Ist ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, wird er vor Erreichen
der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand
versetzt. ... mehr »
Ein Versorgungsanspruch im Beamtenverhältnis auf
Widerrufentsteht nur, wenn die Dienstunfähigkeit
auf einem Dienstunfall beruht. ...mehr »
Bei Dienstunfähigkeit im Beamtenverhältnis
auf Probe, die nicht auf eine Dienstbeschädigung
zurückzuführen ist, wird das
Beamtenverhältnis grundsätzlich durch Entlassung
beendet. mehr »
Bei 1A-Krankenversicherung werden viele aktuelle Informationen zum Thema Gesetzliche und Private Krankenversicherung, ein kostenloser Versicherungsvergleich und ein Versicherungslexikon angeboten.
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