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Worauf speziell Beamte achten müsen

 

Die meisten Gesellschaften haben die allg. Dienstunfähigkeitsklausel aus Ihrem Vertragswerk gestrichen oder durch unechte eine Dienstunfähigkeitsklausel ersetzt. Beamte müssen ganz genau darauf achten, ob die von Ihnen ausgewählte Versicherung bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.

echte Dienstunfähigkeitsklausel

Eine Dienstunfähigkeitsklausel, die für einen Beamten wirklich von meßbarem Nutzen ist, sieht beispielsweise so aus:

»Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.«

unvollständige echte Dienstunfähigkeitsklausel

Doch schon die folgende Klausel biete nur Beamten auf Lebenszeit vollen Schutz, da alle anderen Beamten wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden!

»Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.«

unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Ein Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel sieht beispielsweise so aus:
»Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.«

Eine Dienstunfähigkeit kann vom Dienstherrn auch ausgesprochen werden, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Dieses Risiko ist hier nicht abgedeckt.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die in Ihrem Vertrag angebotene Dienstunfähigkeitsklausel für Sie überhaupt zutreffen kann, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular direkt an uns, um die entsprechende Klausel prüfen zu lassen.

Wichtige Basisinformationen

Ist ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, wird er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. ... mehr »

Ein Versorgungsanspruch im Beamtenverhältnis auf Widerrufentsteht nur, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht. ...mehr »

Bei Dienstunfähigkeit im Beamtenverhältnis auf Probe, die nicht auf eine Dienstbeschädigung zurückzuführen ist, wird das Beamtenverhältnis grundsätzlich durch Entlassung beendet. mehr »







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