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Wenn Sie sich noch nicht so lange mit dem Thema Berufsunfähigkeit ausandersetzen, dann verwirren wahrscheinlich die vielen ähnlichen Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit.
Daher haben wir hier für Sie eine Übersicht erstellt
Arbeitsunfähigkeit (AU)
Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund eines medizinischen Befundes vorübergehend seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann.
Berufsunfähigkeit (BU)
Berufsunfähig ist, wer durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht in der Lage ist, seinen bisherigen oder einen seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechenden vergleichbaren Beruf zu mindestens 50% weiterhin auszuüben. Bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit leistete die gesetzliche Rentenversicherung bisher eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese ist mit der Rentenreform 2000 durch eine wesentlich eingeschränktere Erwerbsminderungsrente ersetzt worden. Bei der Entscheidung, ob Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird je nach Situation am allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Tatsache mitbeurteilt, ob der Versicherte noch vermittelbar ist. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt grundsätzlich nicht Erwerbsunfähigkeit, sondern nur Berufsunfähigkeit vor.
Dienstunfähigkeit bei Beamten (DU)
Nach dem Beamtenrecht gilt: Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seine individuellen Dienstpflichten aus dem zuletzt übertragenen Amt auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Gegenüber der BU ist die DU erheblich weiter gefasst, d.h. geringere gesundheitliche Einschränkungen müssen vorhanden sein, damit für einen Beamten die DU zutrifft. Dem Beamten kann ein in Bezug auf Gehalt und Laufbahn gleichwertiges Amt zugewiesen werden. Ein niedriger besoldetes Amt oder gar Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind ihm nicht zuzumuten.
Erwerbsunfähigkeit (EU)
Erwerbsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Arbeitseinkommen zu erzielen, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bei der Entscheidung, ob BU oder EU vorliegt, wird je nach Situation am allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Tatsache mitbeurteilt, ob der Versicherte noch vermittelbar ist.
Bei selbstständiger Tätigkeit liegt grundsätzlich nur Berufsunfähigkeit vor.
Flugunfähigkeit
Die Fluguntauglichkeit aus medizinischen Gründen - und ein damit zusammenhängender Entzug der Erlaubnis als Luftfahrer vor dem 55. Lebensjahr - wird der Berufsunfähigkeit (BU) gleichgestellt. Festgestellt wird dies durch ein Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt bzw. der für die amtliche fliegerärztliche Untersuchung zuständigen Stelle.
Invalidität
Invalidität liegt dann vor, wenn aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer sonstigen geistigen oder körperlichen Schädigung das Leistungsvermögen und das Einkommen um mindestens zwei Drittel desjenigen von geistig und körperlich gesunden Versicherten gemindert ist.
Krankentagegeld
Im Falle schwerer Erkrankungen oder nach einem schweren Unfall kann es vorkommen, dass Ihr Arzt Sie nicht weiter krankschreiben kann und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit feststellen muss. Die Krankenversicherer sind in der Regel noch maximal 3 bis 6 Monate nach Diagnostizierung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit verpflichtet, weiter Tagegelder zu zahlen. Danach muss eine Absicherung für den Fall von BU/EU an die Stelle treten. Wer allein auf die gesetzliche Zahlung angewiesen ist, steht schnell ohne ausreichendes Einkommen da.
Unfall
Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhersehbares, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Im Zusammenhang mit BU/EU wird durch den Unfall unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung hervorgerufen.
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.
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Grundwissen
Gesetzliche Regelungen
Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Welche Alternativen gibt es zur BUV?
Welche Versicherung eignet sich für mich?
Auf welche Klauseln ist zu achten?
Anbietervergleich Berufsunfähigkeit
Empfehlung für eine Grundfähigkeitsversicherung
Empfehlung einer Versicherung gegen schwere Krankheiten
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