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Bisher hatten wir auf dieser Seite einen Bedingungencheck der einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Da wir die Zusammenarbeit mit der Firma, welche uns diese Informationen zur Verfügung gestellt hatte, beendet haben, mussten wir den Check herausnehmen.
Seit dem waren wir auf der Suche nach einem guten Vergleich der Versicherungsbedingungen (AVB) in der Berufsunfähigkeit.
Wir haben uns mit allen mögliche Raitings und Rankings auseinandergesetzt und festgestellt, dass kein Raiting oder Ranking die Rechtssicherheit der Leistungsaussagen herbeiführt.
Bei unserer Suche nach Rechtssicherheit der Leistungsaussagen sind wir auf die so genannte Individualvereinbarung (IV) gestoßen.
Die IV gibt weitestgehend Rechtssicherheit für Kunden welche diese als Vertragsbestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart haben.
Alle Versicherer welche eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Programm haben werden über die Zusammenarbeit des Bayerischen Rundfunks Ratgeber Geld und der Fa. Trixi Informationssysteme GmbH mit dem gleichen Fragenkatalog angeschrieben. Ist dieser Fragenkatalog beantwortet und akzeptiert die Gesellschaft die IV als Sondervereinbarung, dann sind die Leistungsaussagen rechtssicherer Bestandteil des individuellen Versicherungsvertrages.
Nicht alle Gesellschaften akzeptieren die IV für die Kunden.
Hier können Sie sich über die Individualvereinbarung weiter informieren.
http://www.individualvereinbarung.de
Da die Rechtssicherheit der Leistunsgaussagen nur bei den Gesellschaften gewährleistet ist, welche die IV als vertragsbestandteil akzeptieren empfehlen wir nur noch diese Berufsunfähigkeitsversicherer.
Natürlich gibt es auch hier Leistungsunterschiede, diese können in einem Vergleich der IV Aussagen dargestellt werden.
Wenn Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Individualvereinbarung rufen Sie einfach an, oder senden Sie uns eine Mail
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