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Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit ist zu Beginn des Jahres 2001 die Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten - mit zum Teil drastischen Kürzungen im gesetzlichen Berufsunfähigkeit ´s Schutz. Kernpunkt des neuen Gesetzes: Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat seit 1. Januar 2001 keinen Anspruch mehr auf eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit.
Und die kann jeden treffen - nicht nur, wie gemeinhin vermutet, durch einen Unfall. "Rund 90 Prozent aller Erwerbsminderungen werden durch Krankheiten von Skelett, Muskulatur und Bindegewebe sowie des Kreislaufsystems und durch psychische Probleme verursacht", Wir von BU-Financial raten zu: "Einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung um die größten Einkommenslücken im Fall einer Berufsunfähigkeit zu schließen."
Bei der im Januar 2001 eingeführten Erwerbsminderungsrente wird weder der ausgeübten noch erlernten Beruf berücksichtigt, es kann auf jede Tätigkeit verwiesen werden. Ein qualifizierter Spezialist muss demnach auch einfache Arbeiten ausführen. Nur für die vor dem 02.01.1961 Gebohrenen gibt es noch den Berufsschutz, allerdings gilt auch für diesen Personenkreis die beschlossenen Kürzungen in der Höhe der
Berufsunfähigkeits- rente. Die Berufsunfähigkeit kann nur noch durch private Vorsorge abgesichert werden:
der Berufsunfähigkeitsversicherung!!
Erwerbsminderungs- statt Berufsunfähigkeitsrente
Die gesetzlichen Berufsunfähigkeit´s -renten und Erwerbsunfähigkeit ´s -renten werden seit dem 01.01.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. ... mehr »
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Grundwissen
Gesetzliche Regelungen
Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Welche Alternativen gibt es zur BUV?
Welche Versicherung eignet sich für mich?
Auf welche Klauseln ist zu achten?
Anbietervergleich Berufsunfähigkeit
Empfehlung für eine Grundfähigkeitsversicherung
Empfehlung einer Versicherung gegen schwere Krankheiten
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