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	<title>BU-Financial</title>
	<link>http://www.bu-financial.de/blog</link>
	<description>Rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung</description>
	<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 01:28:52 +0000</pubDate>
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		<title>Neue Webseite zum Thema Beamtenbeihilfe</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 01:28:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Internet]]></category>

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		<description><![CDATA[Beamte sind eine ganz besondere Spezies Mensch, inbesondere wenn es um die Absicherung von Geld und Leben geht. Verg&#252;nstigungen bei der Autoversicherung, Beihilfen vom Arbeitgeber, vieles l&#228;uft beim Beamten anders als beim Arbeiter und Angestellten. Um diesen Unterschieden Rechnung zu tragen, haben wir unter der Adresse www.beamtenbeihilfe.net eine neue Webseite zum Thema Beamtenbeihilfe aufgemacht. Noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beamte sind eine ganz besondere Spezies Mensch, inbesondere wenn es um die Absicherung von Geld und Leben geht. Verg&#252;nstigungen bei der Autoversicherung, Beihilfen vom Arbeitgeber, vieles l&#228;uft beim Beamten anders als beim Arbeiter und Angestellten. Um diesen Unterschieden Rechnung zu tragen, haben wir unter der Adresse <a href="http://www.beamtenbeihilfe.net/">www.beamtenbeihilfe.net</a> eine neue Webseite zum Thema Beamtenbeihilfe aufgemacht. Noch befindet sich die Seite im Aufbau, aber schon jetzt k&#246;nnte sich ein Besuch f&#252;r den interessierten Beamten oder Beamtenanw&#228;rter lohnen.</p>
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		<title>Urteil zum Thema Erwerbsunf&#228;higkeit: Rente statt Arbeit</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 15:18:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

		<category><![CDATA[Recht &amp; Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Frau war als Ergotherapeutin t&#228;tig. Nachdem sie wegen einer Erkrankung nicht mehr beruflich t&#228;tig sein konnte, erf&#252;llte die Versicherung ihren Rentenanspruch. Doch anstatt diesen wollte sie lieber eine Fortbildung bezahlt bekommen. In einem Gutachten wurde festgestellt, dass sie (als Therapeutin) nur noch eingeschr&#228;nkt berufsf&#228;hig ist. Deshalb stellte sich die Rentenversicherung quer. Die Frau klagte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Frau war als Ergotherapeutin t&#228;tig. Nachdem sie wegen einer Erkrankung nicht mehr beruflich t&#228;tig sein konnte, erf&#252;llte die Versicherung ihren Rentenanspruch. Doch anstatt diesen wollte sie lieber eine Fortbildung bezahlt bekommen. In einem Gutachten wurde festgestellt, dass sie (als Therapeutin) nur noch eingeschr&#228;nkt berufsf&#228;hig ist. Deshalb stellte sich die Rentenversicherung quer. Die Frau klagte dagegen, zu Unrecht, wie es das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 27.11.08 beschloss (Az.: L 2 ER 260/08).</p>
<p>Die Kl&#228;gerin stellte unter anderem klar, dass ihr im tiergest&#252;tzten Zweig des ergotherapeutischen Branche ein Job zugesagt wurde, wenn sie die Weiterbildung mit guten Ergebnissen absolviert. In diesem Fachgebiet k&#246;nne sie wenngleich ihrer Erkrankung ohne Handicap t&#228;tig sein. Das Gericht hielt diese Argumente f&#252;r ungen&#252;gend. Denn um von der Rentenversicherung eine Fortbildung erstattet zu bekommen, m&#252;sse gew&#228;hrleistet sein, dass der/die Teilnehmer/in auch fortw&#228;hrend am Berufsleben teilnehmen kann. Daher reicht es nicht aus, wenn die Kl&#228;gerin nur ein Berufszweig ausge&#252;bt werden kann.  Daher habe die Kl&#228;gerin lediglich ihren Rentenanspruch gegen&#252;ber der Versicherung.</p>
<p>Seltsam, ich dachte immer die Rentenversicherung w&#252;rde nach dem Grundsatz Reha statt Rente arbeiten. Weshalb in diesem Falle die Umschulung verweigert wurde kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Immerhin ist es doch besser einen Beitragszahler zu erhalten, als einen Rentner zu finanzieren, oder?</p>
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		<title>Gesundheitsfragen nach der VVG Reform, hier das Thema Berufsunf&#228;higkeitsversicherung</title>
		<link>http://www.bu-financial.de/blog/54/gesundheitsfragen-nach-der-vvg-reform-hier-das-thema-berufsunfaehigkeitsversicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Dec 2009 02:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

		<category><![CDATA[Recht &amp; Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Seitdem das VVG in Kraft getreten ist, sind die Fragen zum Gesundheitszustand des k&#252;nftigen Versicherten, auch Gesundheitsfragen genannt, umso bedeutsamer. Der anzuwerbende Kunde ist bei diesen Fragen nur noch in der Anzeige und Wahrheitspflicht, wenn diese schriftlich gestellt wurden.  Die Entscheidung des Oberlandgerichts Stuttgart zeigt, dass der Kunde die gestellten Fragen verstehen muss. Au&#223;erdem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seitdem das VVG in Kraft getreten ist, sind die Fragen zum Gesundheitszustand des k&#252;nftigen Versicherten, auch Gesundheitsfragen genannt, umso bedeutsamer. Der anzuwerbende Kunde ist bei diesen Fragen nur noch in der Anzeige und Wahrheitspflicht, wenn diese schriftlich gestellt wurden.  Die Entscheidung des Oberlandgerichts Stuttgart zeigt, dass der Kunde die gestellten Fragen verstehen muss. Au&#223;erdem muss die Verhaltensweise des Versicherungsvermittlers gewissen Anspr&#252;chen gen&#252;gen (Az.: 10 U 168/06).</p>
<p>Bei diesem Urteil wurde ein Rechtsstreit zwischen dem Kunden und seiner Versicherung beendet. Diese wurde zur Zahlung der vertraglich festgelegten Berufsunf&#228;higkeits-Rente verurteilt.  Bei der Beweisaufnahme ging hervor, dass der Vermittler unter anderem auch Fragen zum Drogenkonsum gestellt hat und auch wissen wollte, ob Beratungen oder Behandlungen wegen des Genusses von Alkohol stattgefunden haben. Die sogenannten „Ja/Nein“- Fragen waren miteinander verkettet. In denen will der Versicherer wissen, ob der Kunde im Zeitraum der letzen f&#252;nf Jahre therapiert worden ist.  </p>
<p>Der Vertreter las ihm diese nur vor, anstatt dem k&#252;nftigen Versicherten einen Fragebogen vorzulegen. Dieser gab an, keine Drogen genommen zu haben, obwohl das nicht der Richtigkeit entsprach. Die Richter erkl&#228;rten, dass diese Art der Informationsbeschaffung f&#252;r den Kunden nur schwer nachzuvollziehen w&#228;re und somit seine falsch angegebene Info als korrekt. Die Berufsunf&#228;higkeit m&#252;sse daher die Rente auszahlen.</p>
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		<title>Wie hoch und wie lange soll die private Berufsunf&#228;higkeitsversicherung abgeschlossen werden</title>
		<link>http://www.bu-financial.de/blog/53/wie-hoch-und-wie-lange-soll-die-private-berufsunfaehigkeitsversicherung-abgeschlossen-werden/</link>
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		<pubDate>Sun, 03 May 2009 16:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Dies sind sehr individuelle Entscheidungen, zum einen kommt es auf den pers&#246;nlichen Finanzbedarf im Falle einer Berufsunf&#228;higkeit an. Wichtig ist hier welche Verpflichtungen ( z.B. Hypothek ) bestehen, oder wie ist die Lebenssituation, ist z.B die Familie von dem Einkommen abh&#228;ngig. Besteht vielleicht schon ein bestimmtes Verm&#246;gen welches im Notfall dauerhaft den Lebensunterhalt mit finanzieren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dies sind sehr individuelle Entscheidungen, zum einen kommt es auf den pers&#246;nlichen Finanzbedarf im Falle einer Berufsunf&#228;higkeit an. Wichtig ist hier welche Verpflichtungen ( z.B. Hypothek ) bestehen, oder wie ist die Lebenssituation, ist z.B die Familie von dem Einkommen abh&#228;ngig. Besteht vielleicht schon ein bestimmtes Verm&#246;gen welches im Notfall dauerhaft den Lebensunterhalt mit finanzieren kann. Als Richtwert sollte man, wie in der Altervorsorge auch, etwa 75% der Nettoeinkommens als Absicherung erreichen.</p>
<p>Die Berufsunf&#228;higkeitsversicherung sollte so lange abgeschlossen werden, bis das f&#252;r die Altersvorsorge geplante Verm&#246;gen vorhanden ist. Wenn ein Arbeitnehmer plant mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen und seine Altersvorsorge dann in der geplanten H&#246;he zur Verf&#252;gung steht, dann sollte die Berufsunf&#228;higkeitsversicherung auch nur bis zum 60 ten Lebensjahr abgeschlossen werden. Ist die Altervorsorge erst mit dem 67 Lebensjahr abgeschlossen dann sollte auch die Berufsunf&#228;higkeitsversicherung bis zum 67 ten Lebensjahr laufen.</p>
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		<title>Mehr Informationen f&#252;r BU-Versicherung</title>
		<link>http://www.bu-financial.de/blog/52/mehr-informationen-fuer-bu-versicherung/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Apr 2009 03:05:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

		<category><![CDATA[Recht &amp; Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der selbstst&#228;ndige Kl&#228;ger behauptete, berufsunf&#228;hig geworden zu sein. Als er seinen Berufsunf&#228;higkeits-Versicherer dar&#252;ber in Kenntnis setzte, verlangte dieser konkrete Angaben &#252;ber seinen zuletzt ausge&#252;bten Beruf und Unterlagen, durch die er sich &#252;ber die Gr&#246;&#223;e des Betriebes informieren konnte. Darunter fielen auch die Einkommensteuer-Bescheide. Nach Ansicht des Selbstst&#228;ndigen war dies gar nicht n&#246;tig – er weigerte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der selbstst&#228;ndige Kl&#228;ger behauptete, berufsunf&#228;hig geworden zu sein. Als er seinen Berufsunf&#228;higkeits-Versicherer dar&#252;ber in Kenntnis setzte, verlangte dieser konkrete Angaben &#252;ber seinen zuletzt ausge&#252;bten Beruf und Unterlagen, durch die er sich &#252;ber die Gr&#246;&#223;e des Betriebes informieren konnte. Darunter fielen auch die Einkommensteuer-Bescheide. Nach Ansicht des Selbstst&#228;ndigen war dies gar nicht n&#246;tig – er weigerte sich, diese Unterlagen vorzulegen. Als der Versicherer daraufhin die Zahlung verweigerte, zog der Arbeiter vor Gericht.</p>
<p>Ohne Erfolg – am 8.1.2007 wurde die Klage vom Landgericht K&#246;ln abgelehnt (Az.: 28 O 129/06). Auch die sp&#228;ter eingelegte Revision konnte dem Kl&#228;ger nicht helfen – das K&#246;lner Oberlandesgericht best&#228;tigte dieses Urteil am 15. August 2007, erneut zugunsten der Versicherung (Az.: 5 U 28/07). Der Kl&#228;ger st&#252;tzte sich bei seiner Klage besonders auf sein laut der deutschen Verfassung gegebenes Recht auf informelle Selbstbestimmung. Die Forderung nach genaueren Informationen &#252;ber seinen Betrieb stellte seiner Meinung nach einen Eingriff in dieses Recht dar.</p>
<p>Der Versicherer hingegen stellte klar, dass er die Leistungspr&#252;fung einstellen musste, da der Kl&#228;ger seine Mitwirkungspflicht missachtet hatte. Die Einleitung eines medizinischen Gutachtens eines Sachverst&#228;ndigen sei n&#228;mlich durch fehlende Informationen &#252;ber seinen Kunden nicht m&#246;glich gewesen. Des Weiteren war laut Versicherungsbedingungen die Vorlage von Informationen &#252;ber den zuletzt ausge&#252;bten Beruf sowie dazu n&#246;tige Unterlagen vorausgesetzt. Aufgrund der ablehnenden Haltung des Versicherungsnehmers sah sich der Versicherer also nicht dazu verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Zahlungen zu leisten, dies &#252;berzeugte die Richter. Deren Meinung nach seien derartig konkrete Informationen &#252;ber die zuletzt ausge&#252;bte T&#228;tigkeit besonders bei Selbstst&#228;ndigen unentbehrlich. Auch m&#246;gliche Umorganisationen m&#252;ssen &#252;berpr&#252;ft werden. Da dies allerdings nur dann m&#246;glich ist, wenn betriebswirtschaftliche Unterlagen bekannt sind, durfte der Kl&#228;ger keinen Schadensersatz verlangen.</p>
<p>Dass in den AGB der Versicherung ben&#246;tigte Unterlagen nicht konkret benannt werden, spielt keine Rolle. Aus den Bedingungen konnte man ohne Weiteres erschlie&#223;en, dass Voraussetzungen f&#252;r den Eintritt des Versicherungsfalls bewiesen werden m&#252;ssen. Dazu n&#246;tige Einkommenssteuer-Bescheide sind hier ebenfalls vorzuzeigen. Auch das Im Grundgesetz niedergeschriebene Recht auf informelle Selbstbestimmung wird hierbei nicht verletzt. Eine weitere Revision wurde vom Gericht verweigert.</p>
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		<title>Fehler in Rentenh&#246;he: Wenn Mathematik nicht nur Sch&#252;lern Kopfzerbrechen bereitet&#8230;.</title>
		<link>http://www.bu-financial.de/blog/51/fehler-in-rentenhoehe-wenn-mathematik-nicht-nur-schuelern-kopfzerbrechen-bereitet/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 16:23:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

		<category><![CDATA[Recht &amp; Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Ende eines Berufslebens, das f&#252;r die Rentenversicherung b&#252;rokratisch aufwendig war, wurde ein Versicherter berufsunf&#228;hig. Die Schwierigkeit der Versicherer lag darin, dass die Daten zur Ermittlung der Rentenh&#246;he, sowie die daf&#252;r n&#246;tigen Berechnungen sehr komplex waren und der Kostentr&#228;ger sich zu Gunsten des Versicherten verrechnete. Als der Kostentr&#228;ger den Fehler bemerkte, verlangte er s&#228;mtliche zuviel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Ende eines Berufslebens, das f&#252;r die Rentenversicherung b&#252;rokratisch aufwendig war, wurde ein Versicherter <a href="http://www.bu-financial.de/bu-einstieg.html">berufsunf&#228;hig</a>. Die Schwierigkeit der Versicherer lag darin, dass die Daten zur Ermittlung der Rentenh&#246;he, sowie die daf&#252;r n&#246;tigen Berechnungen sehr komplex waren und der Kostentr&#228;ger sich zu Gunsten des Versicherten verrechnete. Als der Kostentr&#228;ger den Fehler bemerkte, verlangte er s&#228;mtliche zuviel erbrachten Leistungen zur&#252;ck.</p>
<p>Der Rentenbescheid wurde wegen einem vorher stattgefundenen Prozess dem Anwalt des Versicherten ausgeh&#228;ndigt und dieser &#252;bergab das Dokument nach Abschluss des Rechtsverfahrens wieder seinem Klienten, jedoch ohne es auf Richtigkeit zu kontrollieren. Die Versicherungsgesellschaft sah darin eine grobe Fahrl&#228;ssigkeit und begr&#252;ndete darauf ihre Anspr&#252;che auf R&#252;ckerstattung, welche der Versicherte im Rahmen des § 45 SGB X vor Gericht anfocht und zugleich eine fortw&#228;hrende Zahlung der Rente in gleicher Menge, wie sie auf dem Bescheid angegeben ist, einklagte.</p>
<p>Das Landessozialgericht in Hessen befand am 29.02.08, dass der Versicherungsnehmer zurecht geklagt hatte (Az.: L 5 R 195/06).<br />
 Da die Auswertung der Daten sehr aufwendig und zumindest in dem Fall f&#252;r einen Laien unverst&#228;ndlich war, h&#228;tte weder der Kl&#228;ger, noch sein fr&#252;herer Anwalt, auch bei einer etwaigen Kontrolle, den Fehler bemerken k&#246;nnen. Daran h&#228;tte sich auch nichts ge&#228;ndert, wenn der Anwalt nach Beendigung des Verfahrens den Bescheid weiterhin bei sich verwahrt h&#228;tte. Eine Wendung des Prozesses w&#228;re nur dann denkbar, wenn der Versicherer dem Kl&#228;ger Falschangaben nachweisen k&#246;nnte. Das Recht, diesen Streit in n&#228;chster Instanz auszufechten, verweigerten die Richter.</p>
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		<title>Wenn die BU-Versicherung mit der Pr&#252;fung wartet</title>
		<link>http://www.bu-financial.de/blog/50/wenn-die-bu-versicherung-mit-der-pruefung-wartet/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 04:05:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Polier und Schachtmeister hatte sich beim Versicherer mit einer Zusatzversicherung gegen Berufsunf&#228;higkeit abgesichert. Als er seiner T&#228;tigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr nachgehen konnte, beanspruchte er die Leistungen aus seiner Versicherung. Anschlie&#223;end lie&#223; er sich zum Bautechniker umschulen, was ihm mit Erfolg gelang. &#220;ber seinen neuen Beruf, den er ab diesem Zeitpunkt aus&#252;bte, informierte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Polier und Schachtmeister hatte sich beim Versicherer mit einer Zusatzversicherung gegen Berufsunf&#228;higkeit abgesichert. Als er seiner T&#228;tigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr nachgehen konnte, beanspruchte er die Leistungen aus seiner Versicherung. Anschlie&#223;end lie&#223; er sich zum Bautechniker umschulen, was ihm mit Erfolg gelang. &#220;ber seinen neuen Beruf, den er ab diesem Zeitpunkt aus&#252;bte, informierte er seine BU-Versicherung. Deren Antwort an den Versicherten lautete: „Ihre jetzige T&#228;tigkeit hat keinen Einfluss auf unsere Leistungen aus der Berufsunf&#228;higkeits-Zusatzversicherung. Das Recht auf Nachpr&#252;fung behalten wir uns jedoch weiterhin vor.“</p>
<p>Nachdem die Versicherung die Sache ein Jahr sp&#228;ter nochmals pr&#252;fte, stellte sie ihre Leistungen ein. Die Probezeit habe er bestanden, und der seit etwa 1,5 Jahren ausge&#252;bte Beruf entspreche dem Leistungsverm&#246;gen des Versicherten, so die Begr&#252;ndung. Nach dessen Meinung jedoch hatte die Versicherung den neuen Beruf anerkannt und best&#228;tigt, die Zahlungen weiterhin zu leisten, woraufhin er Klage einreichte.</p>
<p>Die Sache landete vor dem Bundesgerichtshof, wo er anhand eines Urteils vom 30.01.2008 eine Niederlage einstecken musste (Az.: IV ZR 48/06). Wenn es darum geht, ob die Leistungen wegen einer neuen Berufst&#228;tigkeit weitergef&#252;hrt oder eingestellt werden, m&#252;ssen der alte und neue Beruf vom Versicherer verglichen werden. Hierbei muss beachtet werden, dass der neue Beruf keinen sozialen Abstieg bedeuten darf. Ist dies nicht der Fall, muss der Versicherte aber bis zu 20% weniger Einkommen im Vergleich zur alten T&#228;tigkeit akzeptieren. Wenn sich der Versicherer also dazu entschlie&#223;t, die Zahlungen weiterhin zu leisten, hei&#223;t das aber nicht, dass er seine Entscheidung sp&#228;ter nicht widerrufen kann. Bei einer sp&#228;teren Pr&#252;fung darf er sich dann sogar auf Tatsachen st&#252;tzen, von denen er auch in der ersten Pr&#252;fung schon wusste, so die Urteilsbegr&#252;ndung des BGH.</p>
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		<title>Arbeitsunfall mit Privatauto</title>
		<link>http://www.bu-financial.de/blog/49/arbeitsunfall-mit-privatauto/</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 14:52:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht &amp; Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem ein Tischler vom fr&#252;hen Morgen bis in den Nachmittag ununterbrochen gearbeitet hatte, fuhr er mit seinem privaten Auto in seine Wohnung, um ein versp&#228;tetes Mittagessen zu sich zu nehmen. Angesichts einer noch ausstehenden Belieferung eines Kunden f&#252;r 17 Uhr entschloss er sich gegen 16 Uhr, wieder in die Werkstatt zu fahren. Schon nach wenigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ein Tischler vom fr&#252;hen Morgen bis in den Nachmittag ununterbrochen gearbeitet hatte, fuhr er mit seinem privaten Auto in seine Wohnung, um ein versp&#228;tetes Mittagessen zu sich zu nehmen. Angesichts einer noch ausstehenden Belieferung eines Kunden f&#252;r 17 Uhr entschloss er sich gegen 16 Uhr, wieder in die Werkstatt zu fahren. Schon nach wenigen Metern konnte er ein schleifendes Ger&#228;usch seines Wagens feststellen. Da er davon ausging, dass es sich nur um einen klemmenden Ast handelte, entschloss er sich, diesen eigenh&#228;ndig zu entfernen. Er holte seinen Wagenheber und bockte das Fahrzeug auf, um sich von unten einen &#220;berblick zu verschaffen. Als der Heber jedoch abrutschte, senkte sich der PKW, worauf der Kl&#228;ger eingeklemmt wurde und eine Sch&#228;delbasisfraktur erlitt.</p>
<p>Die gesetzliche Unfallversicherung bewertete dies nicht als Arbeitsunfall und versagte dem Arbeitnehmer daher den Versicherungsschutz. Zum einen h&#228;tte er den kurzen Weg von etwa einem Kilometer genauso gut zu Fu&#223; gehen k&#246;nnten, zum anderen habe die Instandhaltung des eigenen Autos nichts mit der Arbeit zu tun, so der Versicherer. Der Arbeitnehmer wollte dies nicht akzeptieren und zog daraufhin vor das Sozialgericht Detmold, welches die Klage allerdings am 14.10.2005 zur&#252;ckwies (Az.: S 14 U 113/03).</p>
<p> Da der Tischler dieses Urteil als ungerecht empfand, zog er vor das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Hier errang er einen Sieg: in einem Urteil vom 02.05.2006 gaben die Richter der Klage des Arbeitnehmers statt (Az.: L 15 U 248/05), welches inzwischen von der obersten Instanz best&#228;tigt wurde.<br />
Entscheidend f&#252;r die Anerkennung als Arbeitsunfall ist die Tatsache, ob die T&#228;tigkeit des Kl&#228;gers als versichert einzustufen ist. Ein Mittagessen wird zu diesen T&#228;tigkeiten gerechnet, da es zur Erhaltung der Arbeitsf&#228;higkeit dient. Besonders f&#252;r eine physisch anstrengendere Arbeit wie der eines Tischlers ben&#246;tigt man genug Energie.</p>
<p>Ob zu Fu&#223; oder mit dem Auto, ob einmal oder mehrmals – wie und wie oft ist hierbei unerheblich. Besonders angesichts dessen, dass der Tischler schon einige Stunden lang Arbeit verrichtet hatte, kann man es ihm nicht verdenken, dass er das Auto genommen hat. Bleibt nur noch eins: H&#228;tte der Kl&#228;ger das Auto stehen lassen und stattdessen zu Fu&#223; weitergehen m&#252;ssen? Das h&#228;ngt von drei Faktoren ab:</p>
<ol>
<li>War die St&#246;rung vorhersehbar?</li>
<li>Wie weit ist der restliche Weg, der zu Fu&#223; noch zur&#252;ckzulegen w&#228;re?</li>
<li>Wie gro&#223; ist der Aufwand, den Schaden selbst zu regulieren?</li>
</ol>
<p>Hier ist letzteres Entscheidend. Die Annahme des Tischlers, er m&#252;sse nur schnell einen Ast entfernen, schien dem Gericht nachvollziehbar. Die Revision der Berufsgenossenschaft wurde daher zur&#252;ckgewiesen und die Kopfverletzungen wurden als Arbeitsunfall bewertet.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Z&#228;hlt eine Radtour als Betriebssport?</title>
		<link>http://www.bu-financial.de/blog/48/zaehlt-eine-radtour-als-betriebssport/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Oct 2008 14:52:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht &amp; Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Juni 2001 organisierte der Arbeitgeber der Kl&#228;gerin eine Radtour. Sie war eine der 9 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die an diesem etwas l&#228;ngeren Ausflug teilnahmen. Als die Kl&#228;gerin von ihrem Rad st&#252;rzte, zog sie sich eine schwere Verletzung des Handgelenks zu. Von diesem Unfall setzte sie ihre Berufsgenossenschaft in Kenntnis, welche es jedoch ablehnte, den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Juni 2001 organisierte der Arbeitgeber der Kl&#228;gerin eine Radtour. Sie war eine der 9 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die an diesem etwas l&#228;ngeren Ausflug teilnahmen. Als die Kl&#228;gerin von ihrem Rad st&#252;rzte, zog sie sich eine schwere Verletzung des Handgelenks zu. Von diesem Unfall setzte sie ihre Berufsgenossenschaft in Kenntnis, welche es jedoch ablehnte, den Zwischenfall zu bearbeiten. Der gesetzliche Unfallversicherer argumentierte, dass die Fahrradtour, w&#228;hrend der die Verletzung zustande kam, keine versicherte T&#228;tigkeit war. Daraufhin zog sie die Sache vor Gericht, wo sie jedoch mit dem Urteil vom 18. M&#228;rz 2008 eine Niederlage erlitt (Az.: L 3 U 266/05). </p>
<p>In seiner Urteilsbegr&#252;ndung sagte das Gericht, dass nur Betriebssportarten und betriebliche Veranstaltungen zur F&#246;rderung des Gemeinschaftsgef&#252;hls als versicherte T&#228;tigkeiten gelten. Da ein solcher Fahrradausflug jedoch nicht regelm&#228;&#223;ig stattfand, konnte er nicht als Betriebssport bewertet werden. Dies w&#228;re nur dann der Fall gewesen, wenn die Kl&#228;gerin in einer eigenen Radsportgruppe Mitglied gewesen w&#228;re.</p>
<p>Auch die M&#246;glichkeit einer betrieblichen Veranstaltung zur F&#246;rderung des Gemeinschaftsgef&#252;hls lag hier nicht vor. Da es eine recht lange und anstrengende Radtour war, nahmen nur 9 der 70 Mitarbeiter an dem Ausflug teil. W&#228;re es die Absicht des Arbeitgebers gewesen, das Gemeinschaftsgef&#252;hl zu f&#246;rdern, h&#228;tte er eine wesentlich leichtere Tour angesetzt. Stattdessen war der Ausflug zur privaten Freizeitgestaltung der Mitarbeiter gedacht, welche allerdings nicht unter Versicherungsschutz steht.</p>
<p>Die M&#246;glichkeit, Revision gegen diese Entscheidung einzureichen, wurde der Kl&#228;gerin nicht erteilt. Wieder ein Beweis daf&#252;r wie wichtig eine private Unfallversicherung ist</p>
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		<title>Berufsunf&#228;higkeit ist nicht gleich Dienstunf&#228;higkeit - hier ein weiteres Beispiel</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 17:59:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>

		<category><![CDATA[Dienstunfähigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Kl&#228;ger, der als Postzusteller im Beamtenverh&#228;ltnis gearbeitet hatte, erlitt bei einigen Bewegungen so starke R&#252;ckenschmerzen, dass er kaum noch arbeiten konnte. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber in den Ruhestand versetzt. Da seine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung die im Vertrag festgelegte Rente erst ab einer Berufsunf&#228;higkeit von 50% zahlen musste, gab der Kl&#228;ger diesen Wert an. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kl&#228;ger, der als Postzusteller im Beamtenverh&#228;ltnis gearbeitet hatte, erlitt bei einigen Bewegungen so starke R&#252;ckenschmerzen, dass er kaum noch arbeiten konnte. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber in den Ruhestand versetzt. Da seine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung die im Vertrag festgelegte Rente erst ab einer Berufsunf&#228;higkeit von 50% zahlen musste, gab der Kl&#228;ger diesen Wert an. Der Versicherer weigerte sich mit der Begr&#252;ndung, dass der fr&#252;here Postangestellte immer noch arbeiten k&#246;nne. Infolgedessen zog der Versicherungsnehmer vor Gericht. Dieses beauftragte einen Facharzt f&#252;r Orthop&#228;die, ein Gutachten zu erstellen. Dabei sch&#228;tzte er die Berufsunf&#228;higkeit des Kl&#228;gers auf lediglich 30%, woraufhin das Gericht die Klage als unbegr&#252;ndet zur&#252;ckwies.</p>
<p>Auch seine Revision beim Oberlandesgericht war erfolglos. Dieses berief sich auf die Beweisaufnahme aus der ersten Instanz. Laut dieser konnte der Kl&#228;ger eine ganzt&#228;gige leichte bis mittelschwere Belastung ohne Schmerzen aushalten. Dass der Kl&#228;ger bei einigen Bewegungen und beim Tragen von Gewichten &#252;ber 5kg mit Schmerzen rechnen musste, war insofern unwichtig, da diese Vorg&#228;nge nur selten stattfanden. Au&#223;erdem hatte der Sachverst&#228;ndige diese Tatsache bei seiner Einsch&#228;tzung bereits ber&#252;cksichtigt.</p>
<p>Da sich das Gericht weigerte, die Filialleiterin der Deutschen Post AG als Zeugin zu befragen sowie einen hauptberuflichen Sachverst&#228;ndigen einzuschalten, zog der Versicherungsnehmer vor den Bundesgerichtshof. Dieser verwies die Klage am 27. Februar 2008 auf die Vorinstanz zur&#252;ck (Az.: IV ZR 45/06). Wenn medizinisch festgestellte Probleme oder Schmerzen auf die Leistungsf&#228;higkeit in einem Beruf einwirken, so muss das Gericht auf den Wunsch des Kl&#228;gers Zeugen befragen. Zus&#228;tzlich muss ein „echter“ Sachverst&#228;ndiger mit einem Gutachten beauftragt werden – ein Facharzt f&#252;r Orthop&#228;die reicht daf&#252;r nicht. Au&#223;erdem hatte der Kl&#228;ger bereits in der ersten Instanz best&#228;tigt, dass die Schmerzen, die er in seinem Beruf erlitt, auch mit Hilfsmitteln nicht zu lindern waren.</p>
<p>Der Sachverst&#228;ndige h&#228;tte nicht nur die Schmerzen bei den einzelnen Arbeitsschritten untersuchen m&#252;ssen, sondern diese auch in Zusammenhang mit der Gesamtt&#228;tigkeit setzen m&#252;ssen. So h&#228;tte man feststellen k&#246;nnen, ob auch ohne die unm&#246;glichen Einzelschritte trotzdem ein insgesamt ausreichendes Arbeitsergebnis h&#228;tte erzielt werden k&#246;nnen.</p>
<p>Immer noch ist die Sachlage unklar, dass der BGH diesen Fall zur&#252;ckgewiesen hat, bedeutet immer noch nicht, dass der Betroffene nun die Berufsunf&#228;higkeitsrente erh&#228;lt. Nun muss die Sachlage erneut gepr&#252;ft werden. Grundlage der Entscheidung bleibt aber die Frage, ob der Beamte in seinem Beruf noch zu mind. 50% aus&#252;ben kann oder eben nicht. Kommt das Gericht zu der Ansicht, dass die Berufsaus&#252;bung zu 51% m&#246;glich ist, wird die Klage erneut abgewiesen, ich denke dann gibt es auch keine Revision mehr vor dem BHG. Deshalb ist es f&#252;r einen Beamten existentiell wichtig, eine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung mit eine passenden Dienstunf&#228;higkeitsklausel abzuschlie&#223;en.</p>
<p>Auch eine gute Dienstunf&#228;higkeitsklausel ist noch nicht der Weisheit letzter Schuss, denn es muss noch gepr&#252;ft werden ob eine allgemein Dienstunf&#228;higkeitsklausel reicht ob der ob der Beamte eine spezielle Dienstunf&#228;higkeitsklausel ben&#246;tigt. Mit der richtige Dienstunf&#228;higkeitsklausel lassen sich solche unn&#246;tigen Streitereien verhindern.</p>
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