Urteil zum Thema Erwerbsunfähigkeit: Rente statt Arbeit
Eine Frau war als Ergotherapeutin tätig. Nachdem sie wegen einer Erkrankung nicht mehr beruflich tätig sein konnte, erfüllte die Versicherung ihren Rentenanspruch. Doch anstatt diesen wollte sie lieber eine Fortbildung bezahlt bekommen. In einem Gutachten wurde festgestellt, dass sie (als Therapeutin) nur noch eingeschränkt berufsfähig ist. Deshalb stellte sich die Rentenversicherung quer. Die Frau klagte dagegen, zu Unrecht, wie es das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 27.11.08 beschloss (Az.: L 2 ER 260/08).
Die Klägerin stellte unter anderem klar, dass ihr im tiergestützten Zweig des ergotherapeutischen Branche ein Job zugesagt wurde, wenn sie die Weiterbildung mit guten Ergebnissen absolviert. In diesem Fachgebiet könne sie wenngleich ihrer Erkrankung ohne Handicap tätig sein. Das Gericht hielt diese Argumente für ungenügend. Denn um von der Rentenversicherung eine Fortbildung erstattet zu bekommen, müsse gewährleistet sein, dass der/die Teilnehmer/in auch fortwährend am Berufsleben teilnehmen kann. Daher reicht es nicht aus, wenn die Klägerin nur ein Berufszweig ausgeübt werden kann. Daher habe die Klägerin lediglich ihren Rentenanspruch gegenüber der Versicherung.
Seltsam, ich dachte immer die Rentenversicherung würde nach dem Grundsatz Reha statt Rente arbeiten. Weshalb in diesem Falle die Umschulung verweigert wurde kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Immerhin ist es doch besser einen Beitragszahler zu erhalten, als einen Rentner zu finanzieren, oder?

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