Wie hoch und wie lange soll die private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden
Dies sind sehr individuelle Entscheidungen, zum einen kommt es auf den persönlichen Finanzbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit an. Wichtig ist hier welche Verpflichtungen ( z.B. Hypothek ) bestehen, oder wie ist die Lebenssituation, ist z.B die Familie von dem Einkommen abhängig. Besteht vielleicht schon ein bestimmtes Vermögen welches im Notfall dauerhaft den Lebensunterhalt mit finanzieren kann. Als Richtwert sollte man, wie in der Altervorsorge auch, etwa 75% der Nettoeinkommens als Absicherung erreichen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so lange abgeschlossen werden, bis das für die Altersvorsorge geplante Vermögen vorhanden ist. Wenn ein Arbeitnehmer plant mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen und seine Altersvorsorge dann in der geplanten Höhe zur Verfügung steht, dann sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung auch nur bis zum 60 ten Lebensjahr abgeschlossen werden. Ist die Altervorsorge erst mit dem 67 Lebensjahr abgeschlossen dann sollte auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67 ten Lebensjahr laufen.

Mich würde dazu noch interessieren, ob es auch eine Höchstgrenze gibt? Also, ob man nur einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens absichern kann, oder ob ich auf 100% gehen kann. Wenn nicht, kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Danke schonmal im Voraus für Antworten!
Hallo Julia,
genau kann man das nicht sagen, es ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Als grober Anhaltspunkt könnte man für einige Versicherer 1500 € nennen bis zu der keine Bonitätsprüfung vorgenommen wird. Bonitätsprüfung bedeutet, dass der Versicherer Auskünfte über das tatsächliche Einkommen des Antragstellers haben möchte. Diese Auskunft müssen der Wahrheit entsprechen.
Liegt die BU Rente unter dieser Grenze, dann wird im BU falle unabhängig von dem Einkommen des Versicherten geleistet.
Besonders wichtig im Bereich der BU Versicherung sind die Bedingungen des gewählten Tarifes. Die sind von Tarif zu Tarif erheblich unterschiedlich, in diesem Zusammenhang ist eine der wichtigen Fragen, ob der BU Versicherer auch dann die BU Rente leistet, wenn die Ursache der BU eine grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr war z.B. fährt der Versicherte bei Rot über die Ampel und ein daraus folgernder Unfall führt zur Berufsunfähigkeit. Es gibt viele Versicherer welche in einem solchen Fall nicht leisten würden, weil die Ursache auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Ich berate Sie gerne zu diesem Thema, wen sie mir Ihre Telefonnummer per Mail mitteilen
Grüße
manfred
Hey Julia,
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Berufsunfähigkeit und hab da eine interessante Seite gefunden “http://www.riestermeister.de”. Es gibt dort zu dem Thema einen Film. Da bekommt man schonmal die wichtigsten Infos. Ansonsten lass dich auf jeden Fall von einem Fachmann beraten z.B. bei der Hanse Merkur. Die haben den Finanztest der Stiftung Warentest gewonnen!Vielleicht hilft dur das weiter LG, Steffi
Hallo Steffi,
ich persönlich finde es nicht so gut, wenn man auf alle möglichen Textbericht hört.
Selbst die Aussage von Vergleichsprogrammen möchte ich an dieser Stelle mal in Zweifel ziehen.
Das Problem ist, dass die Gesellschaften ja auch nicht dumm sind. Die wissen auch wie die Bedingungen so optimiert werden müssen, dass ein möglichst gutes Ergebnis in diesen Veröffentlichungen erzielen. Ob diese Änderung der Leistungsaussagen zum Wohl der Versicherten ausfällt, ist die große Frage.
Mir persönlich ist es lieber, ich habe in meine BU Bedingungen rechtssicher Leistungsaussagen.
Diese kann ich durch eine sog. Individualvereinbarung erreichen.
Jährlich werden alle Berufsunfähigkeitsversicherer mit einem Fragenkatalog angeschrieben. Jede Versicherung kann sich daran beteiligen. Die Ausschreibung erfolgt durch die Fa. Trixi in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk Ratgeber Geld. Es gibt BU Versicherer welche diesen Fragenkatalog beantworten und als Individualvereinbarung als Ergänzung zu den Versicherungsbedingungen akzeptieren.
Meiner Ansicht nach gibt es nur mit einer solchen Vereinbarung letztendlich Rechtssicherheit.
Für weitere Information zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung
Grüße
Manfred