Direkte Verweisung bei Berufsunfähigkeit?

Nach einem Berufsunfähigkeitsfall hatte der Versicherte eine Umschulung erfolgreich absolviert und in diesem neu erlernten Beruf wieder gearbeitet. Die Versicherung zahlte dennoch weiter die vereinbarte Rente, aber mit dem Hinweis, dass sie später eventuell nach erneuter Prüfung die Rentenzahlung einstellen könnte. Nach 2 Jahren hatte der Versicherer dann die Rente eingestellt, wogegen der Versicherte klagte mit dem Verweis auf den „Zustand bei erstmaliger Anerkennung“ der Berufsunfähigkeit. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab, worauf er vor den Bundesgerichtshof zog der die Klage ebenfalls mit dem Urteil vom 30. Januar 2008 abwies (Az.: IV ZR 48/06).

Diese waren der Meinung der Versicherer könne nach erneuter Arbeitsfähigkeit die Rente jederzeit einstellen und wenn die Versicherung beschließt, mit dem Beenden der Rentenzahlung noch zu warten ändert das trotzdem nichts, denn der Versicherer hat das Recht erst mal abzuwarten wie der Versicherte sich in der neuen Tätigkeit zurecht findet und kann dann nach Belieben die Zahlung einstellen. Hier kann man wieder sehen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung als solche auch nicht gerade das Gelbe vom Ei ist.

Eine interessante Alternative stellt die Dread Disease dar. Bei dieser Versicherung werden Leistungen als Einmalzahlung fällig, wenn bestimmte klar definierte Erkrankungen vorliegen. Ich denke zum Thema Arbeitskraftabsicherung gibt es keine einfache Lösung für alles. Es muss von Fall zu Fall geprüft werden, welche Lösung zur Arbeitskraftabsicherung die Sinnvollste ist. Zur Auswahl stehen:

  • Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung: Hier wird der Beruf versichert, wenn dieser nicht mehr ausgeübt werden kann, ist die Leistung als BU-Rente fällig.
  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Hier ist die Erwerbsfähigkeit versichert, diese Versicherung ist wesentlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn keine berufliche Tätigkeit mehr aufgenommen werden kann, ist die Leistung als EU-Rente fällig.
  • Die Dread Disease oder auch schwere Erkrankungen Versicherung: Diese leistet bei Diagnose, nach einer individuellen Karenzzeit, bestimmter versicherter Erkrankungen als Einmalzahlung.
  • Die Grundfähigkeitsversicherung: Wenn bestimmte versicherte Grundfähigkeiten, z.B. laufen, greifen, bücken usw. nicht mehr möglich sind, leistet die Grundfähigkeitsversicherung eine Rente

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