So wichtig ist eine banale Risikolebensversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall auf einer Strecke hat, die der Arbeitgeber bestimmt hat, so spricht man von einem Wegeunfall. Kläger war die Verwandtschaft des Dachdeckers, der die Aufgabe bekam, von zu Hause einen Winkelschleifer zu bringen. Auf dieser Strecke wurde er Verursacher eines Unfalls, bei dem er tödlich verunglückte. Deshalb wollten die Kläger die Hinterbliebenenrente erhalten, die das beklagte Bauunternehmen nicht bereit war zu zahlen.

Das beklagte Bauunternehmen betonte, der Arbeitnehmer hätte sich den Winkelschleifer ausgeliehen und somit hätte die Fahrt auch einen bestimmten privaten Hintergrund und nicht nur einen Beruflichen. Das Landessozialgericht gab mit dem Urteil vom 12. Februar 2008 der Klage im vollen Maße statt (Az.: L 3 U 115/05). Der Richter war der Meinung, dass eine Verbindung des Winkelschleifers zu dem Beruf des Verunglückten besteht. Der Arbeitgeber hatte die Fahrt mit dem tödlichen Ausgang ausdrücklich veranlasst. Der Verunglückte hatte zwar ein Eigeninteresse das geliehene Werkzeug zurück zu bringen aber die berufliche Veranlassung der Fahrt war mindestens gleichwertig anzusehen. Aus diesem Grund besteht die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft. Auch das Argument der Berufsgenossenschaft, das sich auf einen anonymen Anruf bezog und laut dem der Dachdecker Selbstmord begangen hatte, kam nicht durch. Das Gericht ließ keine Revision zu.

Ich denke ungeachtet dieses Urteils werden die Hinterbliebenen mit dieser Notversorgung durch die Berufsgenossenschaft nicht unbedingt sorgenfrei leben können. Deshalb sollte auf jeden Fall für jeden Familienvater eine kostengünstige Risikolebensversicherung zum Standard gehören, gerade dann, wenn noch andere finanzielle Verpflichtungen wie Kinder oder Kredite oder auch eine Hausfinanzierung zu leisten sind.

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