So wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Urteil nach Missachtung der Sicherheitsvorschriften
Ein Fachmann war beauftragt worden, einen Lastenaufzug in einem Betriebsgelände wieder herzurichten. Der Lift war in dem Schacht stecken geblieben. Das Makabere an der Sache war, dass man diesen seit knapp 50 Jahren nicht mehr instandgesetzt hatte. Da der Monteur sich nicht bücken wollte, begab er sich auch noch unterhalb des Aufzugbodens, obwohl davor mit einem Hinweisschild gewarnt wurde. Der Lift stürzte mitsamt dem Handwerker in die Tiefe. Dieser überlebte den Sturz, war aber zu 70% körperbehindert und nicht mehr in der Lage eine Tätigkeit auszuführen. Daher verlangte er vom Besitzer des Betriebes Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Der Streit ging bis vor das Oberlandgericht Frankfurt/Main, welches am 17.04.08 ein Urteil sprach (Az.: 17 U 270/05).
Während in der Verhandlung zuvor der Kläger leer ausgegangen wäre, bekam er in diesem Verfahren wenigstens zum Teil recht. Die schlechte Verfassung und die damit verbundene Gefährdung war einfach zu entscheidend und musste entsprechend berücksichtigt werden. Diese hätte aber vor allem der Besitzer bemerken müssen, nicht nur der fachkundige Handwerker.
Der Vorfall hätte verhindert werden können, wenn der Fahrstuhl nicht seit 50 Jahren der Verwahrlosung ausgesetzt worden wäre. An diesen Vorwürfen konnte auch das Gegenargument des Beklagten, dass er die Arbeitsstätte erst kurze Zeit (ein paar Monate) vor dem Sturz bezogen hatte und somit die Verfassung aller Gerätschaften nicht zu 100% überschauen konnte, nichts ändern. Grundsätzlich müsse ein Firmenleiter über die Verfassung der Gerätschaften Bescheid wissen. Und somit müsse der Firmenleiter auch die Gefahren der Maschinen kennen, vor allem bei besonders risikoreichen Geräten.
Trotz alledem kam der Beklagte mit einem blauen Auge davon. Dieser musste nur 1/3 des eingeklagten Geldes berappen. Der klagende Facharbeiter habe sich mit seinem Verhalten auf nicht fachkundige Weise in Gefahr gebracht. Der Richter meinte wörtlich: „Wer sich in einen ungesicherten Fahrstuhlschacht unter die Plattform begibt, verhält sich unabhängig von jeder Kenntnis über den Wartungs- und Erhaltungszustand der Anlage besonders leichtfertig.“
Da die Leistungen der EU -Rente und der Berufsgenossenschaft vermutlich nicht ausreichen den Lebensstandard zu sichern, wäre auch hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung angebracht gewesen.

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