Die Unfallversicherung und die Zecken-Saison

Spaziergänge durch Wald, Park und Grünanlagen sind nicht nur erholsam. Auch eine gewisse Gefahr lauert dort, denn vornehmlich im Gestrüpp, in hohen Gräsern und Farnen oder im Unterholz auf (bis ca. 1,5 m Höhe) lebt die Zecke. Bei einem Zeckenbiss können viele Bakterien und Viren übertragen werden, welche Erkrankungen wie die Borreliose, die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Rickettsiosen übertragen.

Der Biss gilt heute als Unfall, sofern der privaten Unfallversicherung die neusten Bedingungen zugrunde liegen. Leider erfolgt die Umstellung alter Versicherungsverträge nicht automatisch. Als Versicherter muss man sich selbst mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindungen setzen und um die Umstellung bitten. Nur so kann ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet werden.

Sicherlich gab es schon spezielle Versicherer, die seit einigen Jahren in ihren hochwertigen Verträgen die Folgen von Zecken- und Mückenstichen als Unfälle anerkannten, aber bei den meisten Versicherern ist dem nicht so. Bei diesen Gesellschaften wird sich an die alte, traditionelle Unfalldefinition geklammert. Demnach ist Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ein „plötzliche und unabwendbar von außen kommendes Ereignis“. Zu den „plötzliche und unabwendbar von außen kommendes Ereignis“ zählt dann zwar der Wespenstich, nicht aber der zunächst unbemerkte Zeckenbiss.

Das heißt konkret, dass es weder bei der Infektion mit der Borreliose, der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei der Myelitis einen Versicherungsschutz gab und gibt. Diese Infektionen können aber lebenslange Krankheitsfolgen mit sich ziehen, so dass auf jeden Fall eine Umstellung des alten Vertrages erfolgen sollte, damit wenigsten ein gewisser finanzieller Schutz auch für diese Art des Unfalls besteht.

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