Private Unfallversicherung auch im Alter wichtig
An einem Abend im November des Jahres 2005 beabsichtigte die 70 Jahre alte Dame die Vorlesung eines Mediziners zu besuchen. Die Frau kannte die Wohnung, in der die Vorlesung stattfinden sollte nicht. Die Klägerin kam schließlich zu einem Grundstück, wo die Beleuchtung aus und auch kein Lichtschalter zu finden war. Als sie durch die nicht abgesperrte Tür ging, auf der Suche nach einem Lichtschalter, tastete sie sich durch den Gang wobei sie kopfüber in die untere Etage flog und sich dabei verletzte.
Ihre Forderung auf Schadensersatz wurde vom Hausbesitzer abgewiesen. Dagegen klagte die Frau. Das Amtsgericht München war in dem Urteil vom 27. April 2007 (Az.: 172 C 20800/06) der Meinung, dass Besucher, die ein fremdes Gebäude, welches völlig dunkel ist ohne Vorsichtsmaßnahmen betreten, ein große Mitschuld trifft. Der Beklagte meinte, dass die Frau mit mehr Vorsicht durch das Haus hätte gehen sollen, dann wäre das Spektakel gar nicht passiert. Außerdem sagte er noch aus, er habe dem Hausmeister gebeten, sich um die Beleuchtung zu kümmern. Er selbst wäre also unschuldig, betonte er. Obwohl der Beklagte einen Hausmeister darauf aufmerksam machte, dass die Beleuchtung nicht funktioniert, kann er sich nicht aus der Verantwortung ziehen.
Deshalb muss der Hausbesitzer, wie das Gericht verkündet, Schadensersatz leisten. Allerdings bekommt auch die Klägerin eine hohe Mitschuld, da sie in einer ihr unbekannten Wohnung hätte vorsichtiger sein müssen.
Man kann mit einem Mitverschulden von 50 Prozent rechnen. Wie man in diesem Falle wieder mal sehen kann, ist es auch im Alter wichtig, dass man eine private Unfallversicherung hat, denn diese rechnet ein Mitverschulden nicht auf, es sei denn es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder sogar um Vorsatz. Davon kann man aber in dem vorliegenden Fall nicht ausgehen.

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