Muss die Invaliditätsversicherung für Kinder auch für angebore Erkrankungen leisten
Der Vater eines zweijährigen Jungen erfuhr von den Ärzten, dass sein Kind an einer vererbten Blutkrankheit litt, welche ihn immer wieder bluten lassen würde. Mit seinem siebtem Lebensjahr wurde der Junge als körperlich 80 Prozent Schwerbeschädigter eingestuft. Der Vater forderte von der Invaliditätsversicherung eine Zahlung für sein Kind, welche die Versicherung ablehnte.
Sie stützte sich auf die Versicherungsbedienungen. „Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die bereits im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind“. Das Gericht war jedoch entgegen dieser Bedingung der Meinung, dass auch bei angeborenen Behinderungen die Versicherung zahlen müsse. Doch die Entscheidung ist noch nicht endgültig.
In der zweiten Verhandlung muss das Kammergericht in Berlin noch beschließen, ob die Versicherung nun definitiv zahlen muss. Positiv für den Betroffenen jedoch ist, dass die Richter in Karlsruhe in einem ähnlichen Fall beschlossen, dass die Versicherung zahlen muss. Sie begründeten dies damit, dass Kinderinvaliditätsversicherungen normalerweise erst nach dem erstem Lebensjahr abgeschlossen werden können. Solche Versicherungen können nur gesunde Kinder bekommen. Allerdings ist es für die Versicherung ein zusätzliches Risiko, wenn bei einem versicherten Kind im Nachhinein noch kostenaufwendige Krankheiten nachgewiesen werden.

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