Happy Birthday: Psychisch berufsunfähig oder ein leckerer Keks während der Arbeit

Dass durch zu hohe Erwartungen der Charakter von Fehlfunktionen geprägt wird, wurde seitens eines Experten in einer Diagnose festgestellt. Diese Untersuchung wurde auf Grund eines Ansinnens des Landgericht München vorgenommen. Einem, seit zwanzig Jahren tätigen Leiter einer Bank, ging seine Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes auf den Keks. Auch der Doktor empfahl ihm, in den Ruhestand zu gehen.

Ausgerechnet in dieser Zeit wurden seine Fähigkeit in seiner Arbeitsstätte mehr denn je gefragt. In dem üblichen Rechtsstreit zwischen der beklagten Berufsunfähigkeitsversicherung und dem „entnervten“ Chef, der dort (lebens-)versichert war, ging es mal wieder um den berühmten Zankapfel, ob ein Befund für die Feststellung der Zahlungspflicht genüge.

In erster Instanz entschied das Landgericht München zu Gunsten des Geschädigten (Az.: 25 O 19798/03).
Nachdem sich herausstellte, dass das Oberlandesgericht München ähnlich, wenn nicht genauso entscheiden würde, verzichtete die Gesellschaft auf die weitere Revisionen.

Dadurch wurde eine Zahlung von knapp 148.000€ BU-Rente plus die Rückzahlung sämtlicher Beiträge, die seit der Berufsunfähigkeit an die Versicherung gezahlt wurden, fällig.

Außerdem können mit dem Urteil die Sektkorken knallen, da die Geburt einer neuen Rechtssituation gefeiert werden kann, weil damit erstmalig das sogenannte „Burn out-Syndrom“ von deutschen Richtern als Grund für einen Versicherungsfall akzeptiert wurde.

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