Berufskrankheit durch Zeckenbiss: Eins, zwei, drei, die Zecke kommt vorbei….

Die Folgen eines Zeckenbisses sind für jedermann ein Horror. Eine in einem vorigen von mir geschilderten Fall erkrankte eine Person an Borreliose. Das für eine Schädigung vorgesehene Unfalltagegeld wurde ihr von den Richtern versagt (siehe Link zum Zeckenbiss Spektakel für weitere Informationen).

In diesem Fall hatte ein durch einen Biss Geschädigter ebenfalls kein Glück. Ein Polizist fuhr mit seinem Fahrrad anstatt mit dem Auto zur Arbeit. Die Route führte durch einen Wald. Eines Tage bemerkte er, dass eine Zecke ihn gebissen hatte. Nach einem Arztbesuch machte er Ansprüche geltend, den Vorfall als Dienstunfall zu bestätigen. Dies verweigerte ihm sein Vorgesetzter, was eine Gerichtsverhandlung nach sich zog. Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage mit dem Urteil am 13.07.06 als unbegründet zurück (Az.: 1 K 409/06 TR).

Nach Ermessen der Richter sei ein Zeckenbiss zwar generell als Berufskrankheit anzuerkennen, aber man müsse entsprechend beweisen können, dass die Zecke unmittelbar auf dem Berufsweg zugeschlagen hatte. Den Nachweis konnte der Beamte nicht bringen, was das Gericht zum Anlass nahm, zu Gunsten des beklagten Vorgesetzten zu entscheiden.

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