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Berufsunfähigkeit

 

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Krätfeverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Dabei ist die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig davon welche Ursache zur Berufsunfähigkeit geführt hat

  • ein Unfall,
  • körperliche oder psychische Leiden,
  • schwere Erkrankungen oder
  • der Pflegefall.

Hinweis:
Beachten Sie, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung viele Leistungen einer Unfallversicherung mit abdeckt, aber darüber hinaus ein wesentlich größeres Leistungsspektrum bietet.

Keine Leistungen werden u.a. erbracht wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:

  • durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung.
  • durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens.
  • durch innere Unruhen, wenn der Versicherte auf seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
  • unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.



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